Umzugsfonds

Ein Umzug ist teuer. Für Menschen mit kleinem Budget ist es oft nicht möglich, diese Kosten allein zu tragen. Die Christoph Merian Stiftung hat deshalb den Härtefallfonds Umzugskosten (Umzugsfonds) bei IG Wohnen eröffnet. Durch die Übernahme der ausserordentlichen Kosten können Menschen mit knappen Finanzen trotzdem in eine passendere Wohnung ziehen. 

Sie können ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung einreichen, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt wohnen und eine der folgenden Leistungen beziehen: 

  • Sozialhilfe
  • Ergänzungsleistungen zur IV / AHV
  • Kantonale Mietbeiträge (Familienmietzinsbeiträge)
  • Krankenkassen-Prämienverbilligungen (Einkommensgruppen 1 bis und mit 11)

 

WICHTIG:

  • Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie zuerst bei der Sozialhilfe um finanzielle Unterstützung für den Umzug anfragen.
  • Wenn Sie eine Mietkaution bei der Stiftung Edith Maryon haben, stellen Sie ein Gesuch beim Härtefallfonds der Stiftung Edith Maryon. Doppelgesuche werden nicht akzeptiert.


Es werden nur Doppelmieten, Endreinigungskosten, Transportkosten und Schlussabrechnungen von Heiz- und Nebenkosten übernommen. Es werden keine Reparaturkosten oder Instandstellungskosten übernommen. Ein Gesuch an den Fonds kann nur alle zwei Jahre gestellt werden. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Unterstützung. Unvollständig ausgefüllte Formulare und Gesuche mit fehlenden Beilagen können nicht bearbeitet werden. Alle weiteren Informationen finden Sie im Gesuchsformular: